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Zivilrecht
Verträge, Forderungen, Schadensersatz: die klassischen Streitfälle des Alltags – vom Kaufvertrag bis zum Mahnverfahren.
Die meisten Streitfälle sind lösbar, wenn man sie früh anfasst.
Ob mangelhafte Ware, unbezahlte Rechnung oder ein Handwerker, der nicht fertig wird: Was zunächst nach Kleinigkeit aussieht, wird teuer, wenn Fristen verstreichen oder Forderungen verjähren.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, formulieren die Forderung und verhandeln mit der Gegenseite. Lässt sich keine Einigung erzielen, führen wir das gerichtliche Verfahren.
Dabei helfen wir Ihnen
- Kaufverträge und Gewährleistung durchsetzen
- Werkverträge und Baumängel geltend machen
- Offene Forderungen eintreiben, Mahnverfahren
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Verträge prüfen und gestalten
- Abwehr unberechtigter Forderungen und Inkassoschreiben
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Zivilrecht – und was wir dabei für Sie tun.
Mangelhafte Ware
Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt – richtig und fristgerecht erklärt.
Handwerkerstreit
Mängel rügen, Abnahme verweigern, Werklohn kürzen.
Offene Rechnungen
Mahnbescheid, Titel und Vollstreckung – damit Geld auch ankommt.
Inkassoforderung
Unberechtigte Forderungen abwehren, überhöhte Kosten kürzen.
Schadensersatz
Ansprüche nach Sach- und Personenschäden beziffern und durchsetzen.
Vertragsprüfung
Bevor Sie unterschreiben: Risiken und Klauseln im Blick.
In drei Schritten zur Lösung.
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.
Strategie & Fristen
Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.
Bevor Sie uns schreiben.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für Mängel am Bau und andere Sonderfälle gelten abweichende Fristen.
Bei unstreitigen Forderungen ja: Es ist günstig, schnell und führt zu einem vollstreckbaren Titel. Widerspricht der Schuldner, geht es ins normale Verfahren über.
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Verfahrens. Bei Teilerfolg werden sie quotal geteilt.
Nein. Oft genügt ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung. Erst wenn das folgenlos bleibt, stellt sich die Frage nach Klage oder Mahnverfahren.
Streit um Vertrag, Ware oder Geld? Wir sagen Ihnen, was durchsetzbar ist.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.