Rechtsgebiete · Familienrecht

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht: In einer Phase, in der vieles durcheinandergerät, sorgen wir für klare Regelungen – sachlich und ohne zusätzliche Eskalation.

Ihre Situation

Trennung heißt: viele Entscheidungen auf einmal.

Wohnung, Kinder, Geld, Zukunft – all das steht gleichzeitig im Raum. Wer hier früh weiß, welche Rechte und Pflichten bestehen, trifft ruhigere Entscheidungen und vermeidet Regelungen, die später teuer werden.

Wir klären mit Ihnen, was geregelt werden muss, was verhandelbar ist und wo Sie nachgeben können, ohne sich zu schaden. Wenn eine einvernehmliche Lösung möglich ist, suchen wir sie – wenn nicht, vertreten wir Sie konsequent.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Familienrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Scheidung

Vom Trennungsjahr bis zum Beschluss: Wir übernehmen den Antrag und alle Folgesachen.

Unterhalt

Ansprüche berechnen, durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren.

Sorge & Umgang

Tragfähige Regelungen für Kinder – außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.

Zugewinnausgleich

Vermögen auseinanderrechnen und Ansprüche sichern, auch bei Immobilien.

Ehevertrag

Vorsorge treffen, solange die Lage ruhig ist – fair und wirksam formuliert.

Nichteheliche Partnerschaft

Gemeinsames Eigentum, Unterhalt und Sorgerecht ohne Trauschein.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.

02

Strategie & Fristen

Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.

03

Durchsetzung

Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für Familienrecht.

CC

Christian Cherie

Fachanwalt für Familienrecht und für Miet- und WEG-Recht

MW

Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

In der Regel ja. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung; nur in Härtefällen geht es schneller. Getrennt leben kann unter bestimmten Bedingungen auch innerhalb derselben Wohnung bedeuten.

Für den Scheidungsantrag braucht mindestens eine Seite anwaltliche Vertretung. Sind sich beide einig, reicht das oft aus – wer dem Antrag nur zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt, hat dann aber auch keine eigene Beratung.

Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle: maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Welche Abzüge anerkannt werden, ist regelmäßig der Streitpunkt.

Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Seiten ergibt. Wir rechnen Ihnen das vorab durch; bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Trennung oder Scheidung? Lassen Sie uns in Ruhe darüber sprechen.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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