Rechtsgebiete · Familienrecht
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht: In einer Phase, in der vieles durcheinandergerät, sorgen wir für klare Regelungen – sachlich und ohne zusätzliche Eskalation.
Trennung heißt: viele Entscheidungen auf einmal.
Wohnung, Kinder, Geld, Zukunft – all das steht gleichzeitig im Raum. Wer hier früh weiß, welche Rechte und Pflichten bestehen, trifft ruhigere Entscheidungen und vermeidet Regelungen, die später teuer werden.
Wir klären mit Ihnen, was geregelt werden muss, was verhandelbar ist und wo Sie nachgeben können, ohne sich zu schaden. Wenn eine einvernehmliche Lösung möglich ist, suchen wir sie – wenn nicht, vertreten wir Sie konsequent.
Dabei helfen wir Ihnen
- Scheidung vorbereiten und durchführen
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt berechnen
- Kindesunterhalt geltend machen oder abwehren
- Sorge- und Umgangsrecht regeln
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Ehevertrag und Trennungsvereinbarung gestalten
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Familienrecht – und was wir dabei für Sie tun.
Scheidung
Vom Trennungsjahr bis zum Beschluss: Wir übernehmen den Antrag und alle Folgesachen.
Unterhalt
Ansprüche berechnen, durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren.
Sorge & Umgang
Tragfähige Regelungen für Kinder – außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.
Zugewinnausgleich
Vermögen auseinanderrechnen und Ansprüche sichern, auch bei Immobilien.
Ehevertrag
Vorsorge treffen, solange die Lage ruhig ist – fair und wirksam formuliert.
Nichteheliche Partnerschaft
Gemeinsames Eigentum, Unterhalt und Sorgerecht ohne Trauschein.
In drei Schritten zur Lösung.
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.
Strategie & Fristen
Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.
Zuständig für Familienrecht.
Christian Cherie
Fachanwalt für Familienrecht und für Miet- und WEG-Recht
Michael Weber
Fachanwalt für Familienrecht
Bevor Sie uns schreiben.
In der Regel ja. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung; nur in Härtefällen geht es schneller. Getrennt leben kann unter bestimmten Bedingungen auch innerhalb derselben Wohnung bedeuten.
Für den Scheidungsantrag braucht mindestens eine Seite anwaltliche Vertretung. Sind sich beide einig, reicht das oft aus – wer dem Antrag nur zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt, hat dann aber auch keine eigene Beratung.
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle: maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Welche Abzüge anerkannt werden, ist regelmäßig der Streitpunkt.
Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Seiten ergibt. Wir rechnen Ihnen das vorab durch; bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Trennung oder Scheidung? Lassen Sie uns in Ruhe darüber sprechen.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.