Rechtsgebiete · Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Bescheide, Genehmigungen, Widerspruch und Klage: Wenn eine Behörde entscheidet, haben Sie Rechte – und meistens nur einen Monat Zeit.

Ihre Situation

Gegen einen Bescheid hilft kein Abwarten.

Widerspruch und Klage sind in aller Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Läuft die Frist ab, wird auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig – unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände waren.

Wir prüfen Zuständigkeit, Verfahren und Begründung, legen fristwahrend Widerspruch ein und suchen zugleich das Gespräch mit der Behörde. Häufig lässt sich so eine Lösung erreichen, ohne vor dem Verwaltungsgericht zu landen.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Verwaltungsrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Baurecht

Genehmigung erstreiten oder sich gegen das Bauvorhaben nebenan wehren.

Gebühren & Beiträge

Erschließungs- und Anliegerbeiträge auf Rechtmäßigkeit prüfen.

Gaststätten & Gewerbe

Erlaubnisse, Auflagen und Untersagungsverfügungen.

Beamtenrecht

Beurteilungen, Konkurrentenstreit, Disziplinarverfahren.

Eilverfahren

Wenn eine Maßnahme sofort vollzogen werden soll: Aufschub erwirken.

Kommunalabgaben

Bescheide der Gemeinde prüfen und angreifen.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.

02

Strategie & Fristen

Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.

03

Durchsetzung

Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für Verwaltungsrecht.

Advojur roth

Justizrat Roger Roth

Fachanwalt für Medizinrecht und für Verwaltungsrecht

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr – darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Oft ja, aber längst nicht immer. Bei Abgabenbescheiden und bei angeordneter sofortiger Vollziehung muss zusätzlich Eilrechtsschutz beantragt werden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir sagen Ihnen nach Akteneinsicht ehrlich, wie die Erfolgsaussichten stehen – auch dann, wenn davon abzuraten ist.

Nur, wenn Vorschriften verletzt sind, die auch Ihrem Schutz dienen – etwa Abstandsflächen oder das Rücksichtnahmegebot. Das prüfen wir anhand der Bauakte.

Bescheid erhalten? Die Frist läuft ab Zustellung.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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