Rechtsgebiete · Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Wenn die Versicherung nicht zahlt: Wir prüfen Bedingungen und Ablehnungsgründe und setzen Ihre Leistungsansprüche durch.

Ihre Situation

Abgelehnt ist nicht entschieden.

Versicherer begründen Ablehnungen gern mit Obliegenheitsverletzungen, Vorerkrankungen oder Ausschlussklauseln. Vieles davon hält einer Prüfung nicht stand – entscheidend sind der konkrete Vertrag und die Bedingungen, die bei Abschluss galten.

Wir lesen Ihre Police, prüfen das Ablehnungsschreiben und sagen Ihnen, ob sich der Streit lohnt. Fristen in den Bedingungen und die Verjährung behalten wir dabei im Blick.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Versicherungsrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Berufsunfähigkeit

Antrag, Nachprüfung, Ablehnung – wir begleiten das gesamte Verfahren.

Unfallversicherung

Invaliditätsgrad und Fristen: Hier entscheiden Details über die Summe.

Gebäude & Hausrat

Nach Leitungswasser, Sturm oder Einbruch die volle Entschädigung erhalten.

Krankenversicherung

Erstattung verweigert? Wir prüfen Tarif und medizinische Notwendigkeit.

Rechtsschutz

Deckungszusage durchsetzen, wenn der Versicherer sie zu Unrecht verweigert.

Lebensversicherung

Auszahlung, Rückkaufswert und Widerspruchsrechte prüfen.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.

02

Strategie & Fristen

Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.

03

Durchsetzung

Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für Versicherungsrecht.

Advojur koehler

Stephanie Köhler

Fachanwältin für Medizin-, Verkehrs- und Versicherungsrecht

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

Die Ablehnung ist zunächst nur die Rechtsauffassung des Versicherers. Wir prüfen Begründung, Vertrag und Bedingungen und legen begründet Widerspruch ein; erst danach stellt sich die Frage einer Klage.

Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Zusätzlich enthalten viele Bedingungen eigene Melde- und Nachweisfristen, die deutlich kürzer sind.

Auskunftspflichten bestehen, gehen aber nicht unbegrenzt. Pauschale Entbindungen von der Schweigepflicht sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.

Das hängt vom Streitwert ab. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir vorab die Deckungszusage ein – auch gegen den eigenen Versicherer ist das möglich.

Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir prüfen die Ablehnung.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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