Rechtsgebiete · Miet- und WEG-Recht
Miet- und WEG-Recht
Nebenkosten, Mängel, Kündigung, Eigentümerversammlung: Für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften – von der Abrechnung bis zur Räumung.
Streit ums Wohnen trifft immer den Alltag.
Ob überhöhte Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung oder eine Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mietrecht ist fristenlastig und formstreng. Wer eine Frist verstreichen lässt, verliert Ansprüche, die ihm eigentlich zustehen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, sagen Ihnen, was durchsetzbar ist, und führen die Auseinandersetzung – für Mieter wie für Vermieter und Eigentümergemeinschaften.
Dabei helfen wir Ihnen
- Nebenkostenabrechnung prüfen und kürzen
- Mietmängel anzeigen und Miete mindern
- Kündigung prüfen oder rechtssicher aussprechen
- Räumungsklage führen oder abwehren
- Mieterhöhung durchsetzen oder abwehren
- WEG: Beschlüsse anfechten, Verwalter in die Pflicht nehmen
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Miet- und WEG-Recht – und was wir dabei für Sie tun.
Nebenkosten
Abrechnung prüfen, Einsicht in Belege nehmen, unberechtigte Posten streichen.
Mängel & Mietminderung
Mangel korrekt anzeigen, Minderung beziffern, Instandsetzung durchsetzen.
Eigenbedarfskündigung
Begründung und Fristen prüfen – oder als Vermieter rechtssicher kündigen.
Kaution
Rückzahlung nach Auszug durchsetzen, Einbehalte prüfen.
Räumung
Räumungsklage vorbereiten und vollstrecken – oder Räumungsschutz erwirken.
WEG-Beschlüsse
Anfechtung innerhalb der Monatsfrist, Verwalterpflichten, Sanierungsbeschlüsse.
In drei Schritten zur Lösung.
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.
Strategie & Fristen
Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.
Zuständig für Miet- und WEG-Recht.
Christian Cherie
Fachanwalt für Familienrecht und für Miet- und WEG-Recht
Bevor Sie uns schreiben.
Einwendungen müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben. Danach sind sie in der Regel ausgeschlossen – die Frist für den Vermieter zur Abrechnung beträgt ebenfalls zwölf Monate.
Nur bei einem echten Mangel und erst nach ordnungsgemäßer Anzeige. Wer zu viel oder zu früh mindert, riskiert Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall die Kündigung. Die Höhe sollte vorher geprüft werden.
Oft ja. Sie muss die Person und den Bedarf konkret benennen, Fristen einhalten und darf nicht vorgeschoben sein. Auch Härtegründe auf Mieterseite können der Kündigung entgegenstehen.
Einen Monat ab Beschlussfassung. Diese Frist ist knapp und wird häufig übersehen – nach Ablauf wird auch ein fehlerhafter Beschluss bestandskräftig.
Ärger mit Wohnung, Abrechnung oder Eigentümergemeinschaft?
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.