Rechtsgebiete · Erbrecht
Erbrecht
Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung: klare Regelungen zu Lebzeiten – und eine faire Lösung, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Im Erbfall laufen Fristen, von denen kaum jemand weiß.
Eine Erbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren. Wer zu lange wartet, übernimmt unter Umständen Schulden oder verliert Ansprüche.
Wir verschaffen Ihnen zuerst Überblick: Wer ist Erbe, was gehört zum Nachlass, welche Ansprüche bestehen. Danach klären wir, ob sich die Auseinandersetzung einvernehmlich lösen lässt.
Dabei helfen wir Ihnen
- Testament und Erbvertrag gestalten
- Erbschein beantragen oder angreifen
- Pflichtteil berechnen und durchsetzen
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen
- Nachlassverbindlichkeiten prüfen, Ausschlagung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Erbrecht – und was wir dabei für Sie tun.
Testament
Formwirksam und eindeutig formulieren – damit es später keinen Streit gibt.
Pflichtteil
Auskunft über den Nachlass verlangen, Anspruch beziffern und durchsetzen.
Erbengemeinschaft
Immobilien und Vermögen auseinandersetzen, ohne die Familie zu zerlegen.
Erbschein
Beantragen, wenn er gebraucht wird – oder einem falschen widersprechen.
Ausschlagung
Überschuldeten Nachlass rechtzeitig und wirksam ausschlagen.
Schenkung zu Lebzeiten
Übertragungen vorbereiten und Pflichtteilsergänzung im Blick behalten.
In drei Schritten zur Lösung.
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.
Strategie & Fristen
Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.
Bevor Sie uns schreiben.
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Die Frist ist kurz und läuft auch dann, wenn Sie den Umfang des Nachlasses noch nicht kennen.
Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Zur Berechnung braucht es ein vollständiges Nachlassverzeichnis – darauf besteht ein Auskunftsanspruch.
Nein. Ein eigenhändig vollständig handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament ist wirksam. Die Formfehler stecken meist im Detail, deshalb lohnt eine Prüfung.
Zunächst versuchen wir eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Gelingt das nicht, bleiben Teilungsversteigerung oder Klage – beides dauert und kostet, deshalb ist die Einigung fast immer der bessere Weg.
Erbfall oder Pflichtteil? Verschaffen wir Ihnen Überblick.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.