Rechtsgebiete · Asyl- und Aufenthaltsrecht
Asyl- und Aufenthaltsrecht
Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde – mit kurzen Fristen und hohen Anforderungen an die Begründung.
Im Asyl- und Aufenthaltsrecht entscheiden Tage.
Gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts bleibt je nach Entscheidung nur eine Woche oder ein Monat für die Klage. Wer diese Frist versäumt, verliert den Rechtsschutz unabhängig davon, wie gut die Gründe wären.
Wir prüfen den Bescheid, erheben fristwahrend Klage und bereiten Sie auf Anhörung und Verhandlung vor. Auch bei Aufenthaltstiteln, Familiennachzug und Duldung vertreten wir Sie gegenüber der Behörde.
Dabei helfen wir Ihnen
- Asylbescheid prüfen und Klage erheben
- Auf die Anhörung beim Bundesamt vorbereiten
- Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
- Familiennachzug durchsetzen
- Gegen Abschiebung und Ausweisung vorgehen
- Einbürgerung begleiten
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Asyl- und Aufenthaltsrecht – und was wir dabei für Sie tun.
Ablehnender Bescheid
Klage innerhalb der Frist – bei Ablehnung als offensichtlich unbegründet nur eine Woche.
Anhörung
Vorbereitung auf die entscheidende Befragung beim Bundesamt.
Aufenthaltstitel
Erteilung und Verlängerung, auch bei Ausbildung und Beschäftigung.
Familiennachzug
Visumverfahren begleiten und Verzögerungen angreifen.
Duldung
Abschiebungshindernisse geltend machen, Beschäftigungserlaubnis erreichen.
Einbürgerung
Voraussetzungen prüfen und den Antrag begleiten.
In drei Schritten zur Lösung.
Bescheid prüfen
Wir sehen uns Bescheid und Fristen sofort an – hier zählt jeder Tag.
Klage und Begründung
Fristwahrende Klage, danach die ausführliche Begründung mit allen Nachweisen.
Vertretung
Wir bereiten Sie auf Anhörung und Verhandlung vor und vertreten Sie vor Gericht und Behörde.
Bevor Sie uns schreiben.
Das hängt von der Art der Ablehnung ab: Bei einfacher Unbegründetheit zwei Wochen, bei offensichtlicher Unbegründetheit nur eine Woche. Kommen Sie deshalb sofort nach Zustellung.
Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber fast immer. Die Anhörung ist der zentrale Termin des Verfahrens, und was dort nicht vorgetragen wird, lässt sich später nur schwer nachholen.
Das hängt von Aufenthaltsstatus, Verfahrensstand und Wohnsitzregelung ab. Wir prüfen, ob eine Beschäftigungserlaubnis erreichbar ist.
Im Asylverfahren gelten besondere Gebührenrahmen. Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht – das klären wir vorab.
Bescheid erhalten? Melden Sie sich sofort, die Fristen sind kurz.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.