Rechtsgebiete · Asyl- und Aufenthaltsrecht

Asyl- und Aufenthaltsrecht

Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde – mit kurzen Fristen und hohen Anforderungen an die Begründung.

Ihre Situation

Im Asyl- und Aufenthaltsrecht entscheiden Tage.

Gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts bleibt je nach Entscheidung nur eine Woche oder ein Monat für die Klage. Wer diese Frist versäumt, verliert den Rechtsschutz unabhängig davon, wie gut die Gründe wären.

Wir prüfen den Bescheid, erheben fristwahrend Klage und bereiten Sie auf Anhörung und Verhandlung vor. Auch bei Aufenthaltstiteln, Familiennachzug und Duldung vertreten wir Sie gegenüber der Behörde.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Asyl- und Aufenthaltsrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Ablehnender Bescheid

Klage innerhalb der Frist – bei Ablehnung als offensichtlich unbegründet nur eine Woche.

Anhörung

Vorbereitung auf die entscheidende Befragung beim Bundesamt.

Aufenthaltstitel

Erteilung und Verlängerung, auch bei Ausbildung und Beschäftigung.

Familiennachzug

Visumverfahren begleiten und Verzögerungen angreifen.

Duldung

Abschiebungshindernisse geltend machen, Beschäftigungserlaubnis erreichen.

Einbürgerung

Voraussetzungen prüfen und den Antrag begleiten.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Bescheid prüfen

Wir sehen uns Bescheid und Fristen sofort an – hier zählt jeder Tag.

02

Klage und Begründung

Fristwahrende Klage, danach die ausführliche Begründung mit allen Nachweisen.

03

Vertretung

Wir bereiten Sie auf Anhörung und Verhandlung vor und vertreten Sie vor Gericht und Behörde.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

Das hängt von der Art der Ablehnung ab: Bei einfacher Unbegründetheit zwei Wochen, bei offensichtlicher Unbegründetheit nur eine Woche. Kommen Sie deshalb sofort nach Zustellung.

Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber fast immer. Die Anhörung ist der zentrale Termin des Verfahrens, und was dort nicht vorgetragen wird, lässt sich später nur schwer nachholen.

Das hängt von Aufenthaltsstatus, Verfahrensstand und Wohnsitzregelung ab. Wir prüfen, ob eine Beschäftigungserlaubnis erreichbar ist.

Im Asylverfahren gelten besondere Gebührenrahmen. Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht – das klären wir vorab.

Bescheid erhalten? Melden Sie sich sofort, die Fristen sind kurz.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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