Rechtsgebiete · Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Bescheide, Genehmigungen, Widerspruch und Klage: Wenn eine Behörde entscheidet, haben Sie Rechte – und meistens nur einen Monat Zeit.
Gegen einen Bescheid hilft kein Abwarten.
Widerspruch und Klage sind in aller Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Läuft die Frist ab, wird auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig – unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände waren.
Wir prüfen Zuständigkeit, Verfahren und Begründung, legen fristwahrend Widerspruch ein und suchen zugleich das Gespräch mit der Behörde. Häufig lässt sich so eine Lösung erreichen, ohne vor dem Verwaltungsgericht zu landen.
Dabei helfen wir Ihnen
- Bescheide prüfen und Widerspruch einlegen
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen durchsetzen
- Gegen Nachbarbebauung vorgehen
- Gebühren- und Beitragsbescheide angreifen
- Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen
- Vertretung gegenüber Behörden und im Klageverfahren
Womit Mandanten zu uns kommen.
Die häufigsten Anliegen im Verwaltungsrecht – und was wir dabei für Sie tun.
Baurecht
Genehmigung erstreiten oder sich gegen das Bauvorhaben nebenan wehren.
Gebühren & Beiträge
Erschließungs- und Anliegerbeiträge auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Gaststätten & Gewerbe
Erlaubnisse, Auflagen und Untersagungsverfügungen.
Beamtenrecht
Beurteilungen, Konkurrentenstreit, Disziplinarverfahren.
Eilverfahren
Wenn eine Maßnahme sofort vollzogen werden soll: Aufschub erwirken.
Kommunalabgaben
Bescheide der Gemeinde prüfen und angreifen.
In drei Schritten zur Lösung.
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.
Strategie & Fristen
Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.
Zuständig für Verwaltungsrecht.
Justizrat Roger Roth
Fachanwalt für Medizinrecht und für Verwaltungsrecht
Bevor Sie uns schreiben.
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr – darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Oft ja, aber längst nicht immer. Bei Abgabenbescheiden und bei angeordneter sofortiger Vollziehung muss zusätzlich Eilrechtsschutz beantragt werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir sagen Ihnen nach Akteneinsicht ehrlich, wie die Erfolgsaussichten stehen – auch dann, wenn davon abzuraten ist.
Nur, wenn Vorschriften verletzt sind, die auch Ihrem Schutz dienen – etwa Abstandsflächen oder das Rücksichtnahmegebot. Das prüfen wir anhand der Bauakte.
Bescheid erhalten? Die Frist läuft ab Zustellung.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.