Rechtsgebiete · Erbrecht

Erbrecht

Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung: klare Regelungen zu Lebzeiten – und eine faire Lösung, wenn der Erbfall eingetreten ist.

Ihre Situation

Im Erbfall laufen Fristen, von denen kaum jemand weiß.

Eine Erbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren. Wer zu lange wartet, übernimmt unter Umständen Schulden oder verliert Ansprüche.

Wir verschaffen Ihnen zuerst Überblick: Wer ist Erbe, was gehört zum Nachlass, welche Ansprüche bestehen. Danach klären wir, ob sich die Auseinandersetzung einvernehmlich lösen lässt.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Erbrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Testament

Formwirksam und eindeutig formulieren – damit es später keinen Streit gibt.

Pflichtteil

Auskunft über den Nachlass verlangen, Anspruch beziffern und durchsetzen.

Erbengemeinschaft

Immobilien und Vermögen auseinandersetzen, ohne die Familie zu zerlegen.

Erbschein

Beantragen, wenn er gebraucht wird – oder einem falschen widersprechen.

Ausschlagung

Überschuldeten Nachlass rechtzeitig und wirksam ausschlagen.

Schenkung zu Lebzeiten

Übertragungen vorbereiten und Pflichtteilsergänzung im Blick behalten.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.

02

Strategie & Fristen

Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.

03

Durchsetzung

Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Die Frist ist kurz und läuft auch dann, wenn Sie den Umfang des Nachlasses noch nicht kennen.

Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Zur Berechnung braucht es ein vollständiges Nachlassverzeichnis – darauf besteht ein Auskunftsanspruch.

Nein. Ein eigenhändig vollständig handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament ist wirksam. Die Formfehler stecken meist im Detail, deshalb lohnt eine Prüfung.

Zunächst versuchen wir eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Gelingt das nicht, bleiben Teilungsversteigerung oder Klage – beides dauert und kostet, deshalb ist die Einigung fast immer der bessere Weg.

Erbfall oder Pflichtteil? Verschaffen wir Ihnen Überblick.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

Advojur logo