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Strafrecht

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl: Verteidigung beginnt mit dem ersten Schreiben – und mit dem Schweigerecht.

Ihre Situation

Das Wichtigste zuerst: zunächst nichts sagen.

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern, und einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Angaben ohne Akteneinsicht schaden häufiger, als sie nützen – auch dann, wenn Sie sich im Recht fühlen.

Wir melden uns als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht und entscheiden erst danach mit Ihnen, ob und was gesagt wird. Oft lässt sich ein Verfahren schon im Ermittlungsstadium beenden.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Typische Verfahren – und was wir dabei für Sie tun.

Vorladung der Polizei

Keine Aussage ohne Akteneinsicht: Wir übernehmen die Kommunikation.

Strafbefehl

Zwei Wochen für den Einspruch – danach steht die Verurteilung fest.

Ermittlungsverfahren

Früh ansetzen: Viele Verfahren enden mit Einstellung statt Anklage.

Hauptverhandlung

Vorbereitung, Beweisanträge und Verteidigung vor Gericht.

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Entzug der Fahrerlaubnis.

Nebenklage

Als Geschädigter im Verfahren Rechte wahrnehmen.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Erstkontakt

Sie schildern uns die Situation. Wir sagen Ihnen sofort, wie Sie sich gegenüber Polizei und Behörden verhalten sollten.

02

Akteneinsicht

Wir melden uns als Verteidiger und fordern die Ermittlungsakte an. Erst dann steht fest, worauf sich der Vorwurf stützt.

03

Verteidigung

Wir legen die Strategie fest – Einstellung, Einspruch oder Hauptverhandlung – und vertreten Sie bis zum Abschluss.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und aussagen müssen Sie ebenfalls nicht. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

Eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird er rechtskräftig – mit allen Folgen, auch für das Führungszeugnis.

Nein. Viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt, teils gegen Auflage. Ob das erreichbar ist, zeigt sich nach Akteneinsicht.

Das hängt vom Verfahrensstadium und vom Aufwand ab. Wir besprechen die Kosten offen, bevor wir tätig werden.

Vorladung oder Strafbefehl erhalten? Sprechen Sie zuerst mit uns.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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