Rechtsgebiete · Strafrecht
Strafrecht
Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl: Verteidigung beginnt mit dem ersten Schreiben – und mit dem Schweigerecht.
Das Wichtigste zuerst: zunächst nichts sagen.
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern, und einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Angaben ohne Akteneinsicht schaden häufiger, als sie nützen – auch dann, wenn Sie sich im Recht fühlen.
Wir melden uns als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht und entscheiden erst danach mit Ihnen, ob und was gesagt wird. Oft lässt sich ein Verfahren schon im Ermittlungsstadium beenden.
Dabei helfen wir Ihnen
- Akteneinsicht beantragen und Verfahren bewerten
- Einstellung des Verfahrens erreichen
- Einspruch gegen Strafbefehl einlegen
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Begleitung bei Durchsuchung und Vernehmung
- Vertretung von Verletzten als Nebenkläger
Womit Mandanten zu uns kommen.
Typische Verfahren – und was wir dabei für Sie tun.
Vorladung der Polizei
Keine Aussage ohne Akteneinsicht: Wir übernehmen die Kommunikation.
Strafbefehl
Zwei Wochen für den Einspruch – danach steht die Verurteilung fest.
Ermittlungsverfahren
Früh ansetzen: Viele Verfahren enden mit Einstellung statt Anklage.
Hauptverhandlung
Vorbereitung, Beweisanträge und Verteidigung vor Gericht.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Entzug der Fahrerlaubnis.
Nebenklage
Als Geschädigter im Verfahren Rechte wahrnehmen.
In drei Schritten zur Lösung.
Erstkontakt
Sie schildern uns die Situation. Wir sagen Ihnen sofort, wie Sie sich gegenüber Polizei und Behörden verhalten sollten.
Akteneinsicht
Wir melden uns als Verteidiger und fordern die Ermittlungsakte an. Erst dann steht fest, worauf sich der Vorwurf stützt.
Verteidigung
Wir legen die Strategie fest – Einstellung, Einspruch oder Hauptverhandlung – und vertreten Sie bis zum Abschluss.
Bevor Sie uns schreiben.
Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und aussagen müssen Sie ebenfalls nicht. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
Eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird er rechtskräftig – mit allen Folgen, auch für das Führungszeugnis.
Nein. Viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt, teils gegen Auflage. Ob das erreichbar ist, zeigt sich nach Akteneinsicht.
Das hängt vom Verfahrensstadium und vom Aufwand ab. Wir besprechen die Kosten offen, bevor wir tätig werden.
Vorladung oder Strafbefehl erhalten? Sprechen Sie zuerst mit uns.
Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.